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Datum: 01.05.2024
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In dieser Kategorie stehen 15 Unterrichtsentwürfe zur Verfügung

Besitz und Eigentum
(Letzte Aktualisierung: 06.09.2011)
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Harnisch, Susanne KBW Lehrvorführung
Beschreibung: Die Schüler sollen am Ende der Stunde .. 1. Besitz und Eigentum voneinander abgrenzen können. (Reproduktion) 2. Den Eigentumsübergang beschreiben können. (Reorganisation) 3. Gut- und bösgläubiger Erwerb voneinander unterscheiden können. (Reorganisation) 4. Gut- und bösgläubiger Erwerb auf ähnliche Fälle anwenden können. (Transfer) 5. Den gut- und bösgläubiger Erwerb als Sonderform des Eigentumsübergangs nennen können (Reproduktion)


Besitz und Eigentum
(Letzte Aktualisierung: 06.09.2011)
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klinghammer, petra KBW Lehrvorführung
Beschreibung: Die Schüler sollen 1. TZ:...die Begriffe Besitz und Eigentum frei definieren und voneinander abgrenzen können. 2. TZ:...den Ablauf der Eigentumsübertragung an beweglichen Sachen mit Hilfe des Gesetzes nennen können, wenn sich die Sache beim Verkäufer befindet. 3. TZ:... die Eigentumsübertragung an beweglichen Sachen anhand des Gesetzes erklären können, wenn sich die Sache bereits beim Käufer befindet. 4. TZ:...die Problematik des gutgläubigen Eigentumerwerbs beschreiben können. 5. TZ:...die Eigentumsübertragung an beweglichen Sachen anhand des Gesetzes erläutern können, wenn der Verkäufer eine Sache veräußert, die nicht ihm gehört.


Besitz und Eigentum
(Letzte Aktualisierung: 17.05.2010)
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Steeger, Viola WG Lehrvorführung
Beschreibung: Der Lehrplan sieht für das Lernfeld 3 „Rechtliche und ökonomische Grundlagen des Handelns privater Haushalte“ insgesamt 42 Stunden vor. Die vorliegende Stunde beschäftigt sich mit dem Thema „Besitz und Eigentum“. Dabei sollen die Schüler den Unterschied zwischen den Begriffen Besitz und Eigentum kennen lernen.


Besitz und Eigentum
(Letzte Aktualisierung: 11.09.2009)
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Schneider, Kristina BKFR Lehrvorführung
Beschreibung: Anhand eines witzigen Hörspiels, bei dem Heiner Knallinger einen Scherzanruf macht, wird der Unterschied zwischen Besitz und Eigentum erarbeitet. Um die Begriffe abgrenzen zu können, sollen die Schüler zunächst selbst anhand des BGB beurteilen, wer in dem Hörspiel der Besitzer ist und dann den Begriff – wieder anhand des entsprechenden Paragrafen - vom Eigentümer abgrenzen. Untermauert wird diese Abgrenzung dadurch, dass Besteck mitge-bracht wird und verschiedene Sachverhalte mit den Schülern durchgespielt werden. Nach-dem der Unterschied von Besitz und Eigentum an der Tafel fixiert wurde, wird darauf einge-gangen, wie Eigentum übertragen werden kann. Dabei sollen die Schüler anhand von Fällen selbst mit Hilfe ausgewählter Paragrafen des BGB erarbeiten, wie die Eigentumsübertragung bei beweglichen und unbeweglichen Sachen stattfindet. Zudem lösen die Schüler in arbeits-teiliger Partnerarbeit Fälle zum Verkauf von Nichtberechtigten im Falle des gutgläubigen Ei-gentumserwerbs und im Falle des Verkaufs von gestohlenen oder verloren gegangenen Sa-chen. Dabei wird auch auf die Ausnahmen (Geld, Inhaberpapiere und öffentliche Versteige-rungen) eingegangen. Negative Stoffauswahl In den Schulbüchern sind oftmals bei der Eigentumsübertragung an beweglichen Sachen noch zwei weitere Möglichkeiten aufgeführt: Zum einen, dass das Eigentum auf den Käufer übergeht, der Verkäufer jedoch Besitzer der Ware bleibt (sog. Besitzkonstitut), und zum an-deren, dass die Ware bei einem Dritten gelagert ist (Besitzer) und der Käufer ihm gegenüber einen Herausgabeanspruch hat. Da diese Möglichkeiten jedoch im Lehrplan des BK Fremd-sprachen nicht berücksichtigt sind, werden diese in dieser Stunde nicht behandelt. Zudem werden der Eigentumsvorbehalt sowie der Kauf auf Probe aus zeitlichen Gründen erst in der Folgestunde behandelt.


Eigentumserwerb von Nichtberechtigten gutgläubiger erwerb
(Letzte Aktualisierung: 03.09.2009)
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Hemkemeyer, Daniela KBS Lehrvorführung
Beschreibung: Nach einer Zusammenfassung werden die Bilder der Akteure an der Tafel angebracht. Die Lernenden erkennen, dass eine Interessenkollision zwischen Herrn Lotti und Frau Schmitz bzw. der Bärio GmbH vorliegt. Beide beanspruchen das Eigentum an der Videokamera. Auf Basis der bereits erworbenen Kenntnisse zur Eigentumsübertragung bei beweglichen Sachen und dem individuellen Rechtsempfinden sollen die Schüler und Schülerinnen äußern, wen sie als Besitzer und Eigentümer der Videokamera sehen. Die Lernenden merken, dass es schwierig ist, den Eigentümer der Videokamera zu bestimmen. Die Schüler und Schülerinnen erkennen, dass das Problem mithilfe des BGBs gelöst werden kann. Der Arbeitsauftrag wird an der Tafel festgehalten. Die Lernenden werden in Gruppen eingeteilt und erhalten den Ausgangsfall mit einem zusätzlichen Hinweis, der zu unterschiedlichen Rechtsfolgen führt. Zudem erhalten sie zur grafischen Darstellung ihrer Ergebnisse Materialien. Die Gruppen erarbeiten mithilfe der angegebenen Paragraphen in arbeitsteiliger Gruppenarbeit die Eigentums- und Besitzverhältnisse des konkreten Falls. Zur individuellen Förderung wird an Gruppen, die vor den anderen fertig werden, eine Zusatzaufgabe verteilt, die zur Vorbereitung auf die nächste Stunde dient. Die einzelnen Gruppen stellen ihre Ergebnisse vor bzw. nehmen die Ergänzungs- und Kontrollfunktion ein. Parallel zu den einzelnen Gruppenpräsentationen werden die Ergebnisse in einem Schaubild festgehalten. Inhalte des § 935 Abs. 2 BGB werden angesprochen und mit in die Übersicht aufgenommen. Die Lernenden schauen sich ihre am Anfang der Stunde gemachten Äußerungen an und bewerten diese auf Basis ihres neuen Wissens.


Besitz und Eigentum
(Letzte Aktualisierung: 03.09.2009)
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Puschendorf, Philipp KBS Lehrprobe
Beschreibung: LP lief sehr gut. Gruppenarbeit. Einziger Kritikpunkt: Tafelbild mit der Begriffsklärung schon vor der Gruppenarbeit entwickeln


Besitz und Eigentum
(Letzte Aktualisierung: 20.06.2009)
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Puschendorf, Philipp KBS Lehrprobe
Beschreibung: Die Schüler sollen… 1. Die Begriffe Besitz und Eigentum mit Hilfe des Gesetzes abgrenzen können (Reorganisation). 2. Die Begriffe Besitz und Eigentum auf Fallbeispiele durch Zuordnung anwenden können (Reorganisation/Transfer). 3. Die Fälle der Eigentumsübertragung mit Hilfe des Gesetzes unterscheiden können (Reorganisation). 4. Die Fälle der Eigentumsübertragung auf Beispiele durch Zuordnung übertragen können. (Reorganisation/Transfer).


Besitz und Eigentum
(Letzte Aktualisierung: 18.06.2009)
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Schneider, Ulrike WG Lehrvorführung
Beschreibung: Ein Unterrichtsentwurf zu Besitz und Eigentum der in der WS gehalten wurde (beratender Unterrichtsbesuch). Laut dem Fachdidaktiker ein gelungener Unterricht, allerdings viel zu viel für eine Einzelstunde in der WS.


Der Eigentumsvorbehalt
(Letzte Aktualisierung: 06.06.2009)
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Hartmann, Peter SO Lehrvorführung
Beschreibung: Der Eigentumsvorbehalt – Besondere Arten des Kaufvertrages hinsichtlich des Zeitpunktes der Eigentumsübertragung


Eigentumsvorbehalt
(Letzte Aktualisierung: 1.11.2007)
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Ritterhoff, Kai KBS Lehrvorführung
Beschreibung: Schüler kennen den einfachen bzw. verlängerten Eigentumsvorbehalt, können diesen selbständig erklären sowie die Rechtslage bei Fällen eigenständig beurteilen.


Besitz und Eigentum
(Letzte Aktualisierung: 1.11.2007)
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Diverse WG Lehrvorführung
Beschreibung: Unterricht Heiko Schmidt: lief gut


Besitz und Eigentum
(Letzte Aktualisierung: 1.11.2007)
Download   (33 KB)
Diverse SO Lehrvorführung
Beschreibung: Unterricht Daniel Stauss


Besitz und Eigentum (UB 12/2004)
(Letzte Aktualisierung: 1.11.2007)
Download   (448 KB)
Bochterle, Birgit BK1 Lehrvorführung
Beschreibung: darbietend / fragend-entwickelnd - Die Schüler sollen... 1. TZ: die Begriffe Besitzer und Eigentümer unterscheiden können. 2. TZ: erklären können, wie das Eigentum an beweglichen Sachen übertragen wird. 3. TZ: den Ablauf des Eigentumserwerbs an unbeweglichen Sachen nennen können. 4. TZ: die Problematik des gutgläubigen Erwerbs von Nichtberechtigten erkennen können. 5. TZ: sollen Beispiele für nicht gutgläubigen Erwerb nennen können. 6. TZ: erkennen können, dass an abhanden gekommenen Sachen kein Eigentum erworben werden kann.


Besitz und Eigentum (UB 2005)
(Letzte Aktualisierung: 1.11.2007)
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Kiel, Valentina BK1 Lehrvorführung
Beschreibung: Die vorliegende Stunde schließt sich der Thematik des Erfüllungsgeschäfts an. Hierbei wird insbesondere die Unterscheidung zwischen Besitz und Eigentum, sowie deren Übertragung sowohl bei beweglichen als auch bei unbeweglichen Sachen, betrachtet.


Eigentumsübertragung
(Letzte Aktualisierung: 1.11.2007)
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Höfle, Carmen KBS Unterricht
Beschreibung: Bekommen die Elektrofachgeschäfte ihre gestohlenen MP3-Player zurück? Erarbeitung der Eigentumsübertragung an beweglichen Sachen und des gutgläubigen Erwerbs in arbeitsteiliger Gruppenarbeit